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KVKK · GDPR

Ihre Daten und Ihre Rechte.

Informationen zu Website, Kontaktanfragen und Cookies sowie getrennte Hinweise zur Aktenaufbewahrung und zu KVKK und DSGVO.

Auf dieser Seite
01Verantwortliche und Geltungsbereich02Daten und Erhebung03Zwecke und Rechtsgrundlagen04Sensible Daten und Berufsgeheimnis05Empfänger und Zugriff06Auslandsübermittlungen07Aufbewahrung von Kontaktanfragen08Mandatsunterlagen09Verjährung und Finanzunterlagen10Zugriff, Herausgabe und Löschung11Cookies und Einstellungen12Rechte nach KVKK13Antragstellung14Antwort und Beschwerde15Anwendung der DSGVO16Sicherheit und Änderungen
01

Verantwortliche und Geltungsbereich

Verantwortlich für Website und Kontaktformular ist Av. Rabia Şeyda Sıkıer KARA. Anschrift: İstiklal, Mustafa Kemal Atatürk Cd No:122 K:1 D:2, 26010 Odunpazarı/Eskişehir; Telefon: 0553 703 26 00. Diese Hinweise betreffen Besucher und Kontaktanfragen. Daten in Anwalts- oder Mediationsakten erfordern eine gesonderte, der jeweiligen Rolle entsprechende Information.

02

Daten und Erhebung

Das Formular erfasst elektronisch Name, E-Mail, Thema und gewünschte Beratungssprache, Nachricht, Eingangszeit und Hinweisversion. Auf Netzwerkebene werden IP- und Verbindungsinformationen verarbeitet. Im allgemeinen Formular werden keine Ausweis- oder Akten-Uploads angeboten. Übermitteln Sie zunächst nur erforderliche Angaben.

03

Zwecke und Rechtsgrundlagen

Angaben dienen der Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Je nach Inhalt kommen KVKK Art.5/2-c für vertragsbezogene Schritte oder Art.5/2-f für ein verhältnismäßiges Antwortinteresse in Betracht. Rechtspflichten und Rechtsverfolgung setzen die Bedingungen von Art.5/2-ç und e voraus. Sicherheitsverarbeitung muss verhältnismäßig sein. Die Lesebestätigung ist keine pauschale Einwilligung und keine Werbeerlaubnis.

04

Sensible Daten und Berufsgeheimnis

Übermitteln Sie anfangs keine unnötigen Gesundheits-, Strafverurteilungs-, Kinder- oder Drittdaten. Erforderliche besondere Datenkategorien benötigen eine passende Bedingung nach KVKK Art.6 und zusätzliche Schutzmaßnahmen. Die Notwendigkeit für Rechtsansprüche ist gesondert zu prüfen. Die Verschwiegenheit nach Art.36 des türkischen Anwaltsgesetzes endet nicht automatisch mit dem Mandat.

05

Empfänger und Zugriff

Berechtigte Kanzleiadministratoren können Formulareingänge einsehen. Hosting- und Wartungsanbieter sowie bei Aktivierung E-Mail- oder CRM-Anbieter können erforderliche Daten als Auftragsverarbeiter erhalten. Behördenübermittlungen benötigen eine Rechtsgrundlage. Die Daten dienen weder Werbeprofilen noch dem Sammeln von Mandantenbewertungen oder der öffentlichen Darstellung von Akten.

06

Auslandsübermittlungen

Anbieterstandort, Speicherländer und Fernzugriffe sind zu prüfen. Auslandsübermittlungen benötigen einen zulässigen Mechanismus nach KVKK Art.9. Eine Cookie-Auswahl ist keine pauschale Transfererlaubnis. Google Maps wird erst nach Erlaubnis externer Inhalte geladen und kann IP- und Browserdaten erhalten. Der Routenlink öffnet Googles eigenen Dienst.

07

Aufbewahrung von Kontaktanfragen

Bei Anfragen ohne Mandat richten sich Dauer und Umfang nach der Bearbeitung und einem fortbestehenden dokumentierten Rechtsbedarf. Unnötige Inhalte sollen nicht aufbewahrt werden. Die Beweissicherung für einen Streit braucht eine eigene Begründung. Eine automatische Zehnjahresfrist für jede Nachricht besteht nicht.

08

Mandatsunterlagen

Art.39 des türkischen Anwaltsgesetzes sieht für anvertraute Dokumente drei Jahre ab Mandatsende vor. Die Regel zur schriftlichen Abholaufforderung und anschließenden Dreimonatsfrist ist gesondert zu beachten. Daraus folgt weder unbegrenzte Speicherung aller Kopien noch ein einheitlicher Löschtermin. Laufende Verfahren und weitere Aufbewahrungsgründe sind einzeln zu prüfen.

09

Verjährung und Finanzunterlagen

Verjährung und gesetzliche Aufbewahrung sind verschieden. Art.40 des Anwaltsgesetzes, TBK Art.147 zu Mandatsansprüchen und Sondervorschriften erfordern eine fallbezogene Prüfung. VUK Art.253 regelt für erfasste Bücher und Belege fünf Jahre ab dem auf das Bezugsjahr folgenden Kalenderjahr. Laufende Verfahren und verjährungsrelevante Ereignisse sind zusätzlich zu berücksichtigen.

10

Zugriff, Herausgabe und Löschung

Mit Mandatsende erlöschen Informations- und Datenschutzrechte nicht automatisch. Der Entzug von Mitarbeiterrechten ist von Auskunft und Dokumentenherausgabe zu unterscheiden. Aktive Akten, Archive und Sicherungen benötigen zweckbezogenen Zugriff. Entfallen sämtliche Verarbeitungsgründe, entstehen Lösch-, Vernichtungs- oder Anonymisierungspflichten. Gesetzlich begründete Ablehnungen sind zu erläutern.

11

Cookies und Einstellungen

mrs_privacy speichert Entscheidung, Version und Zeitpunkt für 180 Tage. mrs_session dient ausschließlich der Verwaltung mit achtstündiger Sitzung. Es laufen keine Werbe- oder Analysewerkzeuge; Bilder und Schriften werden lokal bereitgestellt. Externe Karten sind zunächst deaktiviert. Ein Widerruf in den Cookie-Einstellungen sperrt keine Kontaktdaten, macht frühere Übermittlungen oder Drittanbieter-Cookies jedoch nicht rückgängig.

12

Rechte nach KVKK

Art.11 umfasst Informationen über Verarbeitung, Zwecke und Empfänger, Berichtigung, Löschung oder Vernichtung unter gesetzlichen Bedingungen, Empfängerbenachrichtigung, Widerspruch gegen nachteilige ausschließlich automatisierte Analyse und Ersatz rechtswidrig verursachter Schäden. Ein Anwaltsmandat ist keine allgemeine Voraussetzung für diese Rechte.

13

Antragstellung

Ein unterschriebener schriftlicher Antrag kann an die Kanzlei gerichtet werden. Elektronische Anträge müssen die zugelassenen Wege der türkischen Bekanntmachung einhalten; gewöhnliche E-Mail setzt eine zuvor mitgeteilte und registrierte Absenderadresse voraus. [email protected] ist als Datenschutzkanal vorgesehen; bei unbestätigter Zustellung steht der schriftliche Weg offen. Erforderliche Identitäts-, Staatsangehörigkeits-, Zustell- und Antragsangaben sind beizufügen. Keine Ausweiskopie im allgemeinen Formular.

14

Antwort und Beschwerde

KVKK-Anträge werden möglichst rasch, spätestens in dreißig Tagen beantwortet; grundsätzlich kostenlos, vorbehaltlich zulässiger Zusatzkosten. Vor einer Beschwerde ist die Verantwortliche zu befassen. Die Frist von dreißig Tagen ab Kenntnis der Antwort und insgesamt sechzig Tagen ab Antrag ist einschließlich verspäteter oder fehlender Antworten zu prüfen.

15

Anwendung der DSGVO

Art.3 stellt unter anderem auf EU-Niederlassung, gezieltes Dienstleistungsangebot an Personen in der EU oder dortige Verhaltensbeobachtung ab. Sprache oder Staatsangehörigkeit allein entscheiden nicht. Bei Anwendbarkeit sind Art.6, 9, 10 und Kapitel V gesondert zu prüfen. Unter ihren Voraussetzungen bestehen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde. Die Antwortfrist beträgt regelmäßig einen Monat; eine notwendige Verlängerung um zwei Monate ist im ersten Monat zu begründen. Einwilligungen können widerrufen werden.

16

Sicherheit und Änderungen

Validierung, Anfragenbegrenzung, Administratorrechte und Sitzungskontrollen gehören zu den Schutzmaßnahmen. Nachrichten und Passwörter stehen nicht in Anfragenprotokollen; Hosting, Backups und Zugriffe sind gesondert zu verwalten. Absolute Sicherheit wird nicht zugesichert. Meldepflichten bei Vorfällen werden nach KVKK Art.12 und Entscheidung 2019/10 sowie gegebenenfalls DSGVO Art.33–34 geprüft. Geänderte Verarbeitung erfordert angepasste Hinweise. Version: 2026-09-v3.

Rechtsvorschriften und offizielle Quellen

  • Datenschutzgesetz Nr. 6698 (TR)
  • KVKK · Antragsverfahren und Pflichtangaben (TR)
  • KVKK · Löschung, Vernichtung und Anonymisierung (TR)
  • Rechtsanwaltsgesetz Nr. 1136 · Artikel 36, 39, 40 (TR)
  • Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098 (TR)
  • Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 · Artikel 253 (TR)
  • EUR-Lex · Verordnung (EU) 2016/679 (EN)

KVKK-Anträge: [email protected]

E-Mail: [email protected]

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