Auf einen Blick

Vor einer Auslandsübermittlung werden reale Empfänger und Staaten kartiert und der passende Weg nach KVKK Art. 9 dokumentiert: Angemessenheit, Garantie oder echte Ausnahme.

01 /

Datenfluss erfassen

Cloud, Fernsupport, E-Mail, Analyse, Konzerngesellschaften und Auslandsadministration können Übermittlungen sein. Daten, Personen, Empfänger, Staat, Zweck, Häufigkeit und Dauer werden festgehalten.

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Mechanismus wählen

Angemessenheitsbeschluss, Garantien, Standardvertrag und verbindliche interne Regeln sind verschiedene Wege. Ausnahmen dürfen regelmäßige Übermittlungen nicht pauschal tragen.

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Standardverträge

Das aktuelle Muster für die richtige Rollenverteilung wird ohne unzulässige Änderungen genutzt. Unterschrift, Sprache, Meldung und technisch-organisatorische Anlagen folgen aktuellen Kurul-Hinweisen.

04 /

KVKK und DSGVO trennen

Beide Systeme können gelten, aber Erfüllung des einen genügt nicht automatisch für das andere. Unterauftragsverarbeiter, Weiterübermittlung, Prüfung, Verletzungsmeldung und Löschung sind ausdrücklich zu regeln.

Rechtsvorschriften und offizielle Quellen

Allgemeine Rechtsinformation. Recht, Zuständigkeit, Fristen und Rechtsbehelfe hängen vom Einzelfall und aktuellen amtlichen Text ab; kein Ergebnis wird garantiert.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und sind keine individuelle Rechtsberatung. Eine Kontaktaufnahme allein begründet kein Mandatsverhältnis.

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