Auf einen Blick

Software-Rechte werden über Arbeitnehmer-, Agentur- und Entwicklerverträge, schriftliche Übertragung wirtschaftlicher Rechte und Open-Source-Lizenzen nachvollzogen.

01 /

Wem gehört der Code?

Quellcodeübergabe überträgt nicht automatisch alle Rechte. Verträge und Entwicklungsnachweise müssen wirtschaftliche Rechte, Arbeitnehmerwerke, Agenturbeiträge und Altcode erfassen.

02 /

Open-Source-Inventar

Abhängigkeit, Version, Lizenz, Quelle und Nutzung werden in einer Stückliste geführt. Hinweis-, Lizenztext-, Quellangebot- oder Share-alike-Pflichten richten sich nach Lizenz und Vertrieb.

03 /

SaaS und Vertrieb

Gerätevertrieb, gehostetes SaaS, App-Store und reine Entwicklungswerkzeuge können andere Folgen haben. Copyleft wird aus Lizenz und technischer Verknüpfung beurteilt.

04 /

Vertrag und Streitvorsorge

Abnahme, Repository-Zugang, Updates, Drittcode, Datenrückgabe und Übergang werden geregelt. Bei Streit bleiben Historie, Commits, Paketliste und Releases unverändert erhalten.

Rechtsvorschriften und offizielle Quellen

Allgemeine Rechtsinformation. Recht, Zuständigkeit, Fristen und Rechtsbehelfe hängen vom Einzelfall und aktuellen amtlichen Text ab; kein Ergebnis wird garantiert.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und sind keine individuelle Rechtsberatung. Eine Kontaktaufnahme allein begründet kein Mandatsverhältnis.

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